Immer dann, wenn die Verarbeitung personenbzogener Daten voraussichtlich “ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge” beinhaltet, verpflichtet die DSGVO zur Durchführung einer so genannten Datenschutzfolgenabschätzung. Nur: Was genau ist eine Datenschutzfolgenabschätzung? Und wann bestehen für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen entsprechend hohe Risiken?
Erfahrene Projekt- und Qualitätsmanager sind mit vergleichbaren Ansätzen zumeist vertraut, dennoch gibt es im Bereich des Datenschutzes zusätzliche behördliche Vorgaben, die Unternehmen vor spürbare Herausforderungen stellen können und die Einbeziehung externer Fachexpertise erforderlich machen.
Grundsätzlich ist eine DSFA immer dann erforderlich, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen vorliegt. Wann genau das der Fall ist, (bspw. aufgrund einer drohenden Diskriminierung), lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten - eine Einzefallbetrachtung ist in diesen Fällen immer unumgänglich. Faktoren, die in eine solche Entscheidung mit einfließen, sind laut Art. 35 Abs. 3 der DSGVO dabei unter anderem:
Dem zweiten Punkt kommt dabei insbesondere im Gesundheits- bzw. im Versicherungswesen ein enorm hohes Maß an Relevanz zu, denn unter Art. 9 der DSGVO fallen auch alle Formen von Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder auch Informationen zur sexuellen Orientierung einer Person. Krankenhäuser und Arztpraxen, aber auch Hersteller von Gesundheitsapplikationen, digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) und Vermittler von Krankenversicherungen stehen hier schnell im Fokus.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen dabei, ihr firmeneingenes Risikomanagement auch im Datenschutz auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen.
Verarbeiten Kooperationspartner Ihres Unternehmens personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag? Dann ist es vermutlich erforderlich, diese Verarbeitung auf der Grundlage eines sogenannten Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag oder AVV) zu regeln.
Für die meisten Unternehmen besteht eine Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Ein solches Verzeichnis bietet allerdings auch die Chance, als Herzstück eines Datenschutzmanagement-Systems (DSMS) zu fungieren. Hierbei unterstütze wir Sie gerne.
Als Schutzziele der Informationssicherheit gelten Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Zu diesem Zweck führen wir für Sie gerne interne Audits durch, bewerten Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen und prüfen die Sicherheit Ihrer Online-Auftritte mit Hilfe von Penetrationstests.