Informationssicherheitsbeauftragte stellen eine Unterstützung bzw. Entlastung von Unternehmens- oder auch Behördenleitungen im Bereich der IT- und Informationssicherheit dar, denn häufig fehlen Verantwortlichen die Kenntnisse oder schlicht die Zeit, sich mit Fragen der Informationssicherheit in ausreichender Tiefe auseinander zu setzen. Ein Informationssicherheitsbeauftragter sollte der Unternehmensleitung daher direkt unterstellt sein (im Idealfall in Form einer Stabsstelle), handelt in ihrem Auftrag, steht ihr beratend zur Seite und fungiert gegenüber externen Behörden und der gesamten Belegschaft als zentraler Ansprechpartner. In den Aufgabenbereich der Informationssicherheitsbeauftragten fällt außerdem die Umsetzung bzw. die Weiterentwicklung eines firmeninternen Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS, zum Beispiel nach ISO 27001) inklusive der folgenden Verantwortlichkeiten:
Um die genannten Aufgaben bewältigen zu können, sollte der ISB idealerweise die folgenden fachlichen und persönlichen Eigenschaften mitbringen:
Und auch wenn es naheliegend erscheinen mag, so muss bei der Auswahl einer geeigneten Person dennoch berücksichtigt werden: Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit des ISB zu gewährleisten, sollte dieser möglichst nicht organisatorisch zur IT-Abteilung oder der Leitungsebene gehören.
Die SDG als externer Berater ist nicht „betriebsblind“ und kann Ihnen durch die Betreuung mehrerer Unternehmen aus verschiedenen Bereichen und Branchen ein äußerst breit gefächertes, praxistaugliches und genau auf Ihre Unternehmen angepasstes Fachwissen bieten. Auch Mehrkosten durch Fortbildungen stellen hier kein unplanbares Kostenrisiko dar.